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   BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23   

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https://dejure.org/2023,26854
BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23 (https://dejure.org/2023,26854)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23 (https://dejure.org/2023,26854)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 2023 - 1 BvR 1395/23 (https://dejure.org/2023,26854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend familiengerichtliche Entscheidungen über die Aufhebung der Bestellung eines Verfahrensbeistandes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 158 Abs 1 S 1 FamFG, § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFGAufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde in einem Umgangs- und einem Sorgerechtsverfahren wegen der Aufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers zum Verfahrensbeistand

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFGAufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFGAufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFGAufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen gem § 158 Abs 4 S 2 Nr 2 FamFGAufhebung der Bestellung des Beschwerdeführers als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen

Kurzfassungen/Presse

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anfechtbarkeit der Auswechslung des Verfahrensbeistands

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23
    Ebenso wenig kann entschieden werden, ob dem vormals bestellten Verfahrensbeistand die während des Amtes bestehende Befugnis, Rechte des Kindes, etwa den gegen den Staat gerichteten Schutzanspruch des Kindes (vgl. BVerfGE 159, 355 ; 162, 378 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 127), in Prozessstandschaft für dieses geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/17 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28 f.), mit der Möglichkeit, die Entpflichtung zu überprüfen, im Kindesinteresse erhalten bleiben kann.
  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23
    Ebenso wenig kann entschieden werden, ob dem vormals bestellten Verfahrensbeistand die während des Amtes bestehende Befugnis, Rechte des Kindes, etwa den gegen den Staat gerichteten Schutzanspruch des Kindes (vgl. BVerfGE 159, 355 ; 162, 378 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 127), in Prozessstandschaft für dieses geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/17 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28 f.), mit der Möglichkeit, die Entpflichtung zu überprüfen, im Kindesinteresse erhalten bleiben kann.
  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23
    Ebenso wenig kann entschieden werden, ob dem vormals bestellten Verfahrensbeistand die während des Amtes bestehende Befugnis, Rechte des Kindes, etwa den gegen den Staat gerichteten Schutzanspruch des Kindes (vgl. BVerfGE 159, 355 ; 162, 378 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 127), in Prozessstandschaft für dieses geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/17 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28 f.), mit der Möglichkeit, die Entpflichtung zu überprüfen, im Kindesinteresse erhalten bleiben kann.
  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 1395/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1395/23
    Ebenso wenig kann entschieden werden, ob dem vormals bestellten Verfahrensbeistand die während des Amtes bestehende Befugnis, Rechte des Kindes, etwa den gegen den Staat gerichteten Schutzanspruch des Kindes (vgl. BVerfGE 159, 355 ; 162, 378 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 127), in Prozessstandschaft für dieses geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/17 -, Rn. 35; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 1395/19 -, Rn. 28 f.), mit der Möglichkeit, die Entpflichtung zu überprüfen, im Kindesinteresse erhalten bleiben kann.
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